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Apothekerin Birgit Scheld
Frankenstraße 10 - 12, 53859 Niederkassel
02208 1210 02208 1210

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Notdienst

03.04.2025 (9.00 Uhr) bis
04.04.2025 (9.00 Uhr)
Post-Apotheke OHG
Hauptstraße 34
53859 Niederkassel
02208/919670
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Tannen-Apotheke
Paulusplatz 13
53119 Bonn
0228/662456
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Apotheke am Rathaus
Bahnhofstr. 34
50389 Wesseling
02236/944450
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Adler-Apotheke
Weberstr. 71
53113 Bonn
0228/210587
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Neue Apotheke im Kaufland
Theodor-Heuss-Ring 55
53840 Troisdorf
02241/397580
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04.04.2025 (9.00 Uhr) bis
05.04.2025 (9.00 Uhr)
Fähren-Apotheke OHG
Provinzialstraße 33-35
53859 Niederkassel
0228/450010
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Apotheke im Knauber
Endenicher Straße 138
53115 Bonn
0228-37747111
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Quellen-Apotheke
Chateauneufstr. 7
53347 Alfter
0228/640050
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Linda Apotheke am oberen Stadttor
Kölner Str. 62a
53840 Troisdorf
02241/995290
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Kreuzherren-Apotheke
Kreuzherrenstraße 57
53227 Bonn
0228-464143
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Quelle: Apothekerkammer Nordrhein

Ärztlicher Notdienst

Welcher Arzt hat gerade Bereitschaft?
Telefon: 116117 (bundesweite Auskunft)

Zahnärztlicher Notdienst

Zahnärztlicher Notdienst, Ansage und Vermittlung (A&V e.V.)
www.zahnarzt-notdienst.de.

Vergiftungen

Schnelle Hilfe in Vergiftungsfällen und Vergiftungsverdachtsfällen (Übersicht, regional).

In dringenden Fällen rufen Sie die Beratungsstellen bitte direkt unter den dort angegeben Nummern an, der E-Mail-Kontakt ist allein für allgemeine Anfragen, deren Bearbeitung nicht eilt, gedacht!

Grundsätzliches Verhalten bei Vergiftungen:

Ruhe bewahren! Erst Giftnotruf oder Hausarzt oder Notarzt anrufen, dann handeln!

Bitte stets Folgendes angeben:

  • Was ist passiert?
  • Wer hat sich vergiftet? (Alter und Körpergewicht)
  • Wie erfolgte die Vergiftung?
  • Wann erfolgte die Vergiftung?
  • Wieviel? (Dosis)

Bitte auffällige Erscheinungen, insbesondere Bewußtseinslage, Atmung und äußere Auffälligkeiten schildern. Bei ausreichender Kenntnis der Situation kann die Beratungsstelle bei Vergiftungen oder auch der Hausarzt Entscheidungshilfen sowie Anweisungen zur Ersten Hilfe geben.

Denken Sie bitte daran

Die Information über die Notdienste der Apotheken ist unverbindlich, da sich die Notdienste sehr kurzfristig ändern können. Der Betreiber kann keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernehmen.

Die Dienstbereitschaft der Apotheke in der Nacht, an den Sonn- und Feiertagen und während der übrigen Ladenschlusszeiten dient der Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in Notfällen. Der Notdienst muss vom Apotheker zusätzlich zum Tagesdienst geleistet werden. Nehmen Sie daher bitte die Apotheke während der Notdienstbereitschaft auch nur in Notfällen in Anspruch.

Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro pro Notdienstbesuch und unabhängig von der Anzahl der Rezepte oder der gekauften Arzneimittel. Sie darf von 20.00 bis 6.00 Uhr erhoben werden, an Sonn- und Feiertagen ganztags. Kreuzt Ihr Arzt "noctu" auf dem Rezept an, macht er damit einen Notfall kenntlich. Das Rezept muss unverzüglich in der Apotheke eingelöst werden, die Notdienstgebühr wird dann von der Krankenkasse übernommen.